3.1 Der Vater wird ab Rechtskraft des Entscheids verpflichtet, an den Unterhalt der Kinder E.________ und F.________ einen monatlichen Beitrag von je - CHF 800.-- bis 31. März 2016 und - CHF 1'000.-- ab 1. April 2016 mindestens bis zum erfüllten 18. Altersjahr und längstens bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung je zuzüglich allfälliger Kinder- und Ausbildungszulagen zu bezahlen, zahlbar je zum Voraus auf den Ersten des Monats.