Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz, Bahnhofstrasse 12, Postfach 27, 6301 Zug, wird ersucht, den Beistand zu bestellen und diesem insbesondere die folgenden Aufgaben zu übertragen: − den Kontakt zwischen den Kindern und ihrem Vater wiederherstellen − bei der Absprache der Besuchstermine zwischen den Eltern vermitteln − für eine geordnete Übergabe der Kinder sorgen − Regelung weiterer Punkte, die der Besuchsrechtsbeistand für erforderlich hält 2.4 Die Erziehungsgutschriften für die Berechnung künftiger AHV-/IV-Renten werden ausschliesslich der Mutter angerechnet.