ab 1. April 2016: jedes zweite Wochenende von Samstag, 09.00 Uhr, bis Sonntag, 18.00 Uhr. Der Vater wird berechtigt und verpflichtet, die Kinder E.________ und F.________ im Jahr 2016 auf eigene Kosten für zweimal eine Woche (total zwei Wochen) zu oder mit sich in die Ferien zu nehmen, wobei das Ferienrecht unter den Eltern und mit dem Besuchsrechtsbeistand Anfang Jahr gemeinsam abzusprechen ist.