Dies steht im Gegensatz zur Berechnung von Unterhaltsbeiträgen, die sich oft auf gerundete, geschätzte oder gar hypothetische Zahlen abstützen muss, weil sowohl der monatliche Bedarf als auch das Einkommen monatlich variieren können. Bei der Ermittlung der ehezeitlich erworbenen Vorsorge ist zudem auf die ganze Ehedauer abzustellen. Diese ergibt sich entsprechend der gesetzlichen Definition aus dem Datum der Eheschliessung und dem Datum der Rechtskraft des Scheidungsurteils.