ZGB regelt die Beweislast mit Bezug auf die güterrechtliche Qualifikation eines bestimmten Vermögenswertes. Die Beweislastregel kommt dann zur Anwendung, wenn zwar die Berechtigung des Ehegatten an einem Vermögensgegenstand feststeht, jedoch streitig und unbewiesen ist, welcher der beiden Gütermassen der fragliche Vermögenswert zugeordnet werden muss (BGE 5A_37/2011 E. 3.2.1). Gemäss bundesgerichtlicher