von der Steuerverwaltung Zug gutgeschrieben worden seien. Sämtliche Zahlungen seien aus seinem Eigengut geleistet worden. Er fordere von der Klägerin einen Gesamtbetrag von CHF 15'172.--, welcher auch Reinigungs-, Reparatur- und Kontrollkosten enthalte, die beim Mieterwechsel der ehemaligen Familienwohnung angefallen seien. Er habe die Rechnungen beglichen, obwohl die Wohnung bei der Trennung der Klägerin zugesprochen worden sei. Der Betrag schliesse auch Arztkosten der Klägerin und des Sohnes ein, die ebenfalls von ihm bezahlt worden seien (act. 38, S. 6).