6.9.5 Während sich das Einkommen des Beklagten ab dem 1. April 2016 unter Berücksichtigung des hypothetischen Einkommens auf CHF 8'373.-- zzgl. Kinderzulagen von CHF 300.-- je Kind erhöht, errechnet sich das Existenzminimum der Parteien ab dem 1. April 2016 wie folgt: