Dabei sei er depressiv bis hin zu suizidalen Bilanzgedanken geworden, habe seine Lebensfreude verloren sowie seinen Elan und seine Arbeitskraft. Anstatt einer schnellen aussergerichtlichen Vereinbarung mit einer einvernehmlichen Lösung habe sich der Beklagte auf eine gerichtliche Scheidung mit allen Belastungen und Unabwägbarkeiten einlassen müs sen. Er erlebe den Verfahrensablauf als ungerecht und gegen ihn gerichtet.