Unter dieser Belastung sei der Beklagte an die Grenzen seiner persönlichen Bewältigungsmöglichkeiten geraten und seine bisherigen Verarbeitungsmechanismen seien nicht mehr ausreichend. Er habe die Kontrolle verloren und sich auf eine ganz neue, ungewollte und unsichere Lebenssituation einstellen müssen. Dabei sei er depressiv bis hin zu suizidalen Bilanzgedanken geworden, habe seine Lebensfreude verloren sowie seinen Elan und seine Arbeitskraft.