zwanghaften Anteilen sprechen. Dabei handle es sich nicht um eine Krankheit im eigentlichen Sinne, wohl aber um einen Risikofaktor beim Eintreten sogenannter Liveevents. Das könnten Krankheiten, Unfälle oder andere schwierige, bedrohliche oder belastende Ereignisse im Leben sein. Bekanntermassen zähle eine Scheidung respektive Familienzerrüttung zu den am schwersten belastenden Ereignissen im Leben. Unter dieser Belastung sei der Beklagte an die Grenzen seiner persönlichen Bewältigungsmöglichkeiten geraten und seine bisherigen Verarbeitungsmechanismen seien nicht mehr ausreichend.