_ führt aus, er halte die Reduktion des Arbeitspensums des Beklagten auf 50 % für medizinisch sinnvoll und sie habe sich bewährt, da damit die verbleibende Leistungsfähigkeit des Beklagten erhalten werden könne. Eine weitere Steigerung des Arbeitspensums würde mit einer Gefährdung der Gesundheit des Beklagten einhergehen. Schliesslich würden aus medizinischer Sicht keine Hinweise vorliegen, dass sich daran in absehbarer Zukunft etwas ändern werde (act. 38/1).