6.9.1 Um die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Ehegatten zu bestimmen, ist in der Regel von seinem tatsächlich erzielten Nettoeinkommen auszugehen. Soweit das Einkommen nicht ausreicht, um den ausgewiesenen Bedarf zu decken, kann ein hypothetisches Einkommen angerechnet werden, sofern dieses zu erreichen möglich und zumutbar ist. Dabei hande lt es sich um zwei Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen. Um einer Partei ein hypothetisches Einkommen anzurechnen, genügt es nicht, dass dieser Partei weitere Anstrengungen zugemutet werden können.