6.5.5 Steuern/Vorsorgeunterhalt: Im strikt nach betreibungsrechtlichen Grundsätzen ermittelten Existenzminimum bleiben Steuern wie auch der Vorsorgeunterhalt unberücksichtigt. Diese Positionen werden bei genügenden finanziellen Mitteln erst im Rahmen des familienrechtlichen Bedarfs hinzugerechnet. Je knapper die finanziellen Mittel sind, desto enger müssen sich die Gerichte für die Ermittlung des Bedarfs an die Grundsätze über die Pfändbarkeit des schuldnerischen Einkommens anlehnen, welche in Anwendung von Art. 93 SchKG entwickelt wurden.