Der Beklagte fährt insgesamt viermal pro Monat (einmal pro Woche) mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schweiz an seinen Arbeitsort und Ende Woche zurück an seinen Wohnort, was zu einem monatlichen Betrag von CHF 207.-- (4 x CHF 48.-- für Bahnfahrkarte und rund CHF 15.-- als Anteil des Jahreshalbtaxabonnements) führt. Die Auslagen für auswärtige Verpflegung während der Arbeitszeit kann der Beklagte mit seiner Verpf legungsentschädigung decken, die er im Umfang von CHF 100.-- von seinem Arbeitgeber monatlich ausbezahlt erhält (act. 38/3).