6.5.4 Berufsauslagen: Dem Beklagten sind die effektiven Kosten für die Fahrt zum Arbeitsort anzurechnen. Zu berücksichtigen sind die Kosten für den öffentlichen Verkehr für die Hin - und Rückfahrt von seinem Wohnort in J.________/Deutschland nach K.________ von CHF 48.-- pro Fahrt, sowie die Kosten für das Halbtaxabonnement von CHF 175.-- pro Jahr (act.