Der Klägerin sind somit Kosten für eine 4-Zimmer-Wohnung anzurechnen, also CHF 1'900.-- plus Nebenkosten von ermessensweise CHF 250.-- pro Monat, was zu monatlichen Wohnkosten von CHF 2'150.-- führt. Gemäss Mietvertrag kann die Klägerin die zurzeit gemietete Wohnung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende März 2016 kündigen, was dem nächsten ordentlichen Kündigungstermin entspricht (act. 1/4). Der Bedarf der Klägerin und der Kinder ist somit per Anfang April 2016 um CHF 630.-- zu kürzen (vgl. E. 6.9.5). Seite 18/35