Basis: Dezember 2010 = 100 Punkte; Quelle: www.bfs.admin.ch) anzupassen, was zu aktuellen Nettomieten in der jeweiligen Wohnungskategorie im Kanton Zug von rund CHF 1'600.-- und CHF 1'900.-- führt. Beim Entscheid darüber, welche Wohnungsgrösse der Klägerin bei der Existenzminimumsberechnung zugestanden werden kann, ist zu beachten, dass sie zusammen mit ihren zwei Kindern wohnt. Der Klägerin sind somit Kosten für eine 4-Zimmer-Wohnung anzurechnen, also CHF 1'900.-- plus Nebenkosten von ermessensweise CHF 250.-- pro Monat, was zu monatlichen Wohnkosten von CHF 2'150.-- führt.