Ein überhöhter Mietzins kann in der Regel nach Ablauf des nächsten Kündigungstermins auf ein Normalmass herabgesetzt werden (BGE 129 III 526 E. 2). Gemäss der letzten Mietpreisstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik für das Jahr 2003 betrug die durchschnittliche Nettomiete im Kanton Zug für eine 3-Zimmer-Wohnung CHF 1'358.-- und für eine 4-Zimmer-Wohnung CHF 1'618.-- (Quelle: www.bfs.admin.ch). Diese Beträge sind an die allgemeine Mietpreisentwicklung (Index 2003: 87.5; Index 2014: 103.0; Basis: Dezember 2010 = 100 Punkte;