6.5.2 Wohnkosten: Die Klägerin bewohnt zusammen mit den Kindern eine 3-Zimmer-Attika-Woh- nung in I.________, wofür sie einen monatlichen Mietzins inkl. Nebenkosten von CHF 2'780.- - zu entrichten hat (act. 1/4). Der Beklagte bringt vor, die Miete der Klägerin sei zu hoch; es gebe ausserhalb I.________ Wohnungen, die deutlich günstiger seien (act. 38, S. 2). Im Rahmen des familienrechtlichen Existenzminimums können nur Wohnkosten berücksichtigt werden, die der familiären Situation des Unterhaltsschuldners und den ortsüblichen Ansätzen entsprechen.