6.3.2 In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob es der Klägerin zumutbar und möglich ist, ihren nachehelichen Bedarf selbst zu decken. Der Beklagte bringt vor, die Klägerin könne problemlos schon heute zumindest Teilzeit, wenn nicht sogar Vollzeit arbeiten, da es im Kanton Zug Seite 16/35