Unabhängig von der Dauer gilt die Ehe in der Regel als lebensprägend, wenn aus ihr gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, die weiterhin zu betreuen sind. Diese Vermutung beruht auf der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Geburt eines Kindes im Leben eines Ehepaares naturgemäss ein prägender Einschnitt ist, auf den sich die Eltern entsprechend einstellen und der ihr Leben auf Jahre hinaus beeinflusst. Das gilt insbesondere für denjenigen Ehegatten, der das Kind betreut.