Diese Erfahrung war für den Beklagten offenbar so schmerzhaft, dass er anschliessend die Ausübung des Besuchsrechts ganz abbrach. Andererseits gab es Probleme bei der konkreten Festlegung der Besuchstermine, da Treffen immer wieder verschoben, aber nicht nachgeholt wurden. Anfragen des Beklagten hat die Klägerin zudem unter Angabe verschiedener Gründe abgeblockt (act. 23, S. 3; act. 23/14). Kommt hinzu, dass die Parteien seit nunmehr einiger Zeit gar nicht mehr miteinander kommunizieren und der Beklagte seine Kinder seit Juni 2013 nicht mehr gesehen hat (act. 26 , Ziff.