Kommt hinzu, dass er auch im vorliegenden Verfahren den Antrag auf Verzicht eines Be- suchs- und Ferienrechts stellt. Wer sich an der Entwicklung seines Kindes lange nicht beteiligt und seinen Anspruch auf persönlichen Verkehr nicht wahrnimmt, verwirkt zwar diesen Anspruch nicht durch Zeitablauf, ein plötzliches Wiederaufnehmen des Kontaktes zum Kind kann aber aus diesem Grund abgelehnt werden. Meistens ist dennoch der Kontakt wieder aufzunehmen, aber die Annäherung hat langsam zu erfolgen (Büchler/Wirz, Fam Kommentar, 2. A., Bern 2011, N 11 zu Art.