5.3.2 Die Ausführungen des Beklagten während des Verfahrens lassen darauf schliessen, dass er unter der Konfliktsituation leidet und sich eigentlich gerne um seine Kinder kümmern würde, sich aber aufgrund der Differenzen mit der Klägerin dazu ausser Stande fühlt. S eine Aussagen legen somit nahe, dass er den Antrag auf alleinige elterliche Sorge lediglich aus Resignation vor der für ihn unerträglichen Situation anerkannte, da dies in seinen Augen der einfachste Weg war, um den Spannungen zu entgehen.