An der Hauptverhandlung führte der Beklagte schliesslich aus, er kämpfe nicht um seine Kinder, da die Klägerin ohnehin von Anfang an durch miese und primitive Tricks darauf hingearbeitet habe, ihm das gemeinsame Sorgerecht zu verweigern und ihm beispielsweise pädophile Neigungen und Handlungen gegenüber seinen Kinder unterstellt habe. Er habe somit den Glauben in die Rechtsstaatlichkeit schon lange verloren und verabschiede sich auf diesem Weg von seinen Kindern, da diese soeben aufgrund der Scheidung ihren Vater verloren hätten (act. 38, S. 8).