Er denke aber jeden Abend vor dem Einschlafen an seine Kinder und seine Gesundheit sei zerstört, weil er seine Kinder nicht sehen könne. Trotzdem gehe es ihm besser, wenn er keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern habe, weil ihm dann nichts mehr vorgeworfen werden könne (act. 26, Ziff. 12 und 13). An der Hauptverhandlung führte der Beklagte schliesslich aus, er kämpfe nicht um seine Kinder, da die Klägerin ohnehin von Anfang an durch miese und primitive Tricks darauf hingearbeitet habe, ihm das gemeinsame Sorgerecht zu verweigern und ihm beispielsweise pädophile Neigungen und Handlungen gegenüber seinen Kinder unterstellt habe.