Er führte insbesondere aus, es sei schlimm zu wissen, dass der Weg seiner Kinder als bildungsschwache Jugendliche bereits vorgezeichnet sei, wenn die Kinder unter die alleinige elterliche Sorge der Klägerin gestellt würden. Zudem würde er es von der Klägerin als verantwortungslos und als eine Frechheit gegenüber seinen Kindern bezeichnen, überhaupt einen Antrag auf alleinige elterliche Sorge zu stellen, da man doch wisse, dass der Vater zum Wohle der Kinder in deren Erziehung eingebunden werden müsse (act. 23, S. 2 f.).