Fest steht jedoch, dass vorliegend kein Grund vorliegt, dem anderen Elternteil die elterliche Sorge für die Kinder vorzuenthalten. Unter anderem solchen Konstellationen sollten mit der Gesetzesänderung Einhalt geboten werden. Für die Entwicklung der Kinder wäre es sehr wichtig, wenn sie mit ihrem Vater auch Positives erlebten, was auch die Klägerin mit ihrem Verhalten entsprechend fördern könnte.