Als solche Umstände werden insbesondere ein Dauerkonflikt zwischen den Eltern sowie das Fehlen einer minimalen Kooperation der Eltern angeführt. Anhaltende und massive Elternkonflikte sowie aggressives Konfliktverhalten können die Entwicklung des Kindes beeinträchtigen. Ebenso ist das Kindeswohl gefährdet, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, gemeinsame Entscheidungen zu fällen, so dass das Kind letztlich zum Spielball der elterlichen Interessen wird. Hingegen ist zu beachten, dass Kindesschutz und Kindeszuteilung unterschiedliche Institute sind, welche nach vollständig anderen Kriterien zu behandeln sind. Seite 7/35