IPRG setzt das schweizerische Gericht das Verfahren aus, wenn eine Klage über denselben Gegenstand zwischen denselben P arteien zuerst im Ausland hängig gemacht worden ist und zu erwarten ist, dass das ausländische Gericht in angemessener Frist eine Entscheidung fällt, die in der Schweiz anerkennbar ist. Wann die Klage im Ausland rechtshängig gemacht worden ist, bestimmt sich nach dem Recht des ausländischen Gerichts. Mithin ist nach deutschem Recht zu beurteilen, zu welchem Zeitpunkt die Scheidung vor dem Amtsgericht in Singen rechtshängig wurde. Gemäss Seite 5/35