1. A.________ (nachfolgend "Klägerin") und C.________ (nachfolgend "Beklagter") heirateten am tt.mm.2006 in D.________. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, E.________, geb. tt.mm.2007, und F.________, geb. tt.mm.2008. 2. Zwischen den Parteien fand ein Eheschutzverfahren vor dem Kantonsgericht Zug, Einzelrichterin, statt, über welches mit Verfügung vom 27. Mai 2011 entschieden wurde (vgl. ES 2011 118).