Beklagter (sinngemäss) 1. Die von den Parteien am tt.mm.2006 vor dem Zivilstandsamt D.________ geschlossene Ehe sei zu scheiden. Die Klägerin sei zu verpflichten, nach der Scheidung wieder ihren Ledignamen G.________ anzunehmen. 2. Die der Ehe entsprossenen Kinder, E.________ (geb. tt.mm.2007) und F.________ (geb. tt.mm.2008), seien unter die elterliche Sorge der Mutter zu stellen und ihr zur Pflege und Erziehung zuzuweisen. 3. Auf ein Besuchs- und Ferienrecht sei zu verzichten. 4. Der Beklagte sei zu verpflichten, die Kinderzulagen von CHF 300.-- je Kind als monatliche Unterhaltsbeiträge an den Unterhalt der beiden Kinder E.________ und F.________