Klägerin 1. Die am tt.mm.2006 vor dem Zivilstandsamt D.________ geschlossene Ehe der Parteien sei gestützt auf Art. 114 ZGB zu scheiden. 2. Die der Ehe entsprossenen Kinder, E.________ (geb. tt.mm.2007) und F.________ (geb. tt.mm.2008) seien unter die elterliche Sorge der Mutter zu stellen und ihr zur Pflege und Erziehung zuzuweisen. 3. Auf ein Besuchs- und Ferienrecht sei zu verzichten. Eventualiter sei als begleitende Massnahme zum Besuchs- und Ferienrecht eine Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 2 ZGB anzuordnen.