13.2 Die Honorarnote von RA lic.iur. B.________ beläuft sich auf CHF 32'685.10, inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer. Die Rechtsvertreterin macht einen Zeitaufwand von 120 Stunden geltend. Im vorangehenden Eheschutzverfahren ES 2012 441, welches bis Dezember 2012 weitgehend parallel zum Scheidungsverfahren verlief, wurde der unentgeltlichen Rechtsvertreterin bereits ein Aufwand von 33 Stunden mit CHF 9'104.40 entschädigt. Für das Scheidungsverfahren erscheint ein Aufwand von 60 Stunden angemessen.