9.8 Soweit die Klägerin verlangt, der Beklagte habe die einzelnen Raten ab Verfall mit 5 % zu verzinsen, ist festzuhalten, dass der Beklagte zur Leistung im Voraus auf den Ersten eines Monats verpflichtet wird. Dabei handelt es sich um einen Verfalltag, so dass er gestützt a uf Art. 102 Abs. 2 OR ohne Mahnung in Verzug gerät. Seite 22/26