der resultierende leicht höhere Gesamtbetrag sei durch die lange Dauer gerechtfertigt (Beilage 44, S. 10). Gemäss Art. 1083 IZGB können für die Leistung des Sedaghs eine Zeitspanne oder gewisse Raten festgelegt werden. Dass der Beklagte nicht zur Leistung der gesamten zugesprochenen Summe in der Lage ist, darf als sicher gelten.