9.7 Die Klägerin verlangt, der Sedagh sei eventuell in monatlichen Raten zu CHF 2'000.-- ab Rechtskraft des Scheidungsurteils und während sieben Jahren zu bezahlen, jeweils a uf den Ersten eines jeden Monats im Voraus und zu je 5 % verzinslich im Verzugsfall. Dabei handelt es sich nicht um einen Eventualantrag für den Fall, dass der Hauptantrag (Zusprechung des Sedaghs) abgewiesen würde, sondern für den Fall, dass der Beklagte nach Ansicht des Gerichts nicht in der Lage sei, den geschuldeten Betrag auf einmal zu leisten; der resultierende leicht höhere Gesamtbetrag sei durch die lange Dauer gerechtfertigt (Beilage 44, S. 10).