Dieser Brief wurde zwecks Vorlage an das Übersetzungsbüro ("to be submitted to that office") auf Antrag des Schuldners, d.h. des Beklagten ausgestellt ("issued upon the request of the judgment debtor") und hat keinen anderen juristischen Wert ("and has no other legal value"). Es handelt sich somit nicht um ein Urteil eines Gerichtes mit Rechtskraftvermerk (BB 1 zu Beilage 47).