Der weitere Beleg, welchen der Beklagte nach der Hauptverhandlung einreichte, ist die englische Übersetzung eines Briefes an den Manager des Büros für offizielle Überset zungen der Justizverwaltung von Mashad ("To: Manager of Office for Offical Translators Affairs of the Administration of Justice of Mashad City"). Dieser Brief wurde zwecks Vorlage an das Übersetzungsbüro ("to be submitted to that office") auf Antrag des Schuldners, d.h. des Beklagten ausgestellt ("issued upon the request of the judgment debtor") und hat keinen anderen juristischen Wert ("and has no other legal value").