Der neue Beleg, mit welchem der Beklagte vom Vollzugsamt Mashad vorgeladen wird, ansonsten der Verkauf seines Geschäftslokales in die Wege g eleitet werde, erwähnt den Grund für die Zivilklage nicht einmal (BB 1 zu Beilage 46). Der weitere Beleg, welchen der Beklagte nach der Hauptverhandlung einreichte, ist die englische Übersetzung eines Briefes an den Manager des Büros für offizielle Überset zungen der Justizverwaltung von Mashad ("To: Manager of Office for Offical Translators Affairs of the Administration of Justice of Mashad City").