Die meisten Seiten seines Sammelbelegs BB 4 zur Hauptverhandlung betreffen die Verurteilung zur Zahlung von 50 Bahar Azadi. Zwar liegt bei diesem Sammelbeleg neben dem erstinstanzlichen Urteil vom 6. März 2014 auch ein Urteil des Berufungsgerichtes Khorassan vom 19. Juni 2014, welches in Rechtskraft erwachsen ist (BB 4 zur HV, S. 7), doch geht daraus nicht hervor, dass dieses Urteil die Leistungspflicht für 400 Bahar Azadi betrifft.