9.1 Der Sedagh ist nach islamischem Recht ein essentieller Bestandteil jeder Eheschliessung. Er ist ein Vermögenswert, welcher der Mann der Frau schuldet (Büchler, a.a.O., S. 31). Der Sedagh wird unabhängig vom Unterhaltsbedarf der Ehefrau und der Leistungsfähigkeit des Ehemannes geschuldet. Der Anspruch auf den Sedagh entsteht mit der Eheschliessung und die Leistung ist sofort fällig. Meist wird der Sedagh jedoch nicht sofort ausgehändigt. Falls er während der Ehe nicht ausgehändigt wurde, so ist er spätestens bei der Ehescheidung zu bezahlen.