Eventualiter sei er zu verpflichten, ihr den Betrag von CHF 155'000.-- für die 500 Goldmünzen Bahar Azadi in monatlichen Raten von CHF 2'000.-- während sieben Jahren zu bezahlen. Der Beklagte beantragt, die beiden iranischen Urteile seien dahingehend abzuändern, dass er der Klägerin nur insgesamt 250 Goldmünzen Bahar Azadi im Gegenwert von CHF 63'271.-- schulde, wofür er zu Zahlungen von jeweils CHF 253.10 alle drei Monate und weiteren CHF 253.10 alle vier Monate zu verpflichten sei.