9. Die Klägerin beantragt zudem, der Beklagte habe ihr die Morgengabe (Sedagh) im Umfang von total 500 Goldmünzen Bahar Azadi zu bezahlen, zahlbar in Schweizer Franken, eventuell in Euro, im Wert von rund CHF 155'000.--. Eventualiter sei er zu verpflichten, ihr den Betrag von CHF 155'000.-- für die 500 Goldmünzen Bahar Azadi in monatlichen Raten von CHF 2'000.-- während sieben Jahren zu bezahlen.