dreijährigen Zeitraum beschränkten Basisunterhalts nur noch unter qualifizierten kind- oder elternbezogenen Umständen einen Betreuungsunterhalt vorsehe (OLG Celle 10 WF73/11). Diese deutsche Rechtsprechung kann nicht unbesehen übernommen werden, da das schweizerische Unterhaltsrecht anders geregelt ist. So gibt es z.B. nicht einen auf drei Jahre beschränkten Basisunterhalt. Zudem ist die Primarschule in der Schweiz auch nicht generell als Tagesschule wie in Deutschland ausgestaltet.