8.3.1 In Deutschland, wo ein gleichlautender Staatsvertrag mit dem Iran wie das Niederlassungsabkommen gilt, sind bereits verschiedene einschlägige Urteile ergangen. Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied, dass die Frau, welcher die elterliche Sorge für eine gemeinsame, neunjährige Tochter zugeteilt wurde, ihren eigenen Lebensunterhalt nicht ohne Vernachlässigung ihrer Elternpflicht sicherstellen könne, was ordre-public-widrig sei (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 920, zitiert bei Koch, a.a.