Für den Fall, dass ihr der Sedagh nicht zugesprochen werden sollte, beantragt sie einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 3'000.-- ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis 31. Oktober 2018 und anschliessend von CHF 2'000.-- vom 1. November 2018 bis 31. Oktober 2022. Der Beklagte bestreitet eine nacheheliche Unterhaltspflicht grundsätzlich und unter Hinweis auf das iranische Recht.