8. Des Weiteren verlangt die Klägerin vom Beklagten monatliche, jeweils auf den Ersten eines jeden Monats im Voraus zahlbare und je ab Verfall zu 5 % verzinsliche, nach richterlicher Praxis indexierte Unterhaltsbeiträge von CHF 1'000.-- ab Rechtskraft des Scheidungsurteils und bis 31. Oktober 2022, F.________ vollendetem 16. Lebensjahr. Für den Fall, dass ihr der Sedagh nicht zugesprochen werden sollte, beantragt sie einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 3'000.-- ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis 31. Oktober 2018 und anschliessend von CHF 2'000.-- vom 1. November 2018 bis 31. Oktober 2022.