7.2 Gemäss Zürcher Tabellen, welche das Kantonsgericht Zug zur Bemessung des Kinderunterhaltsbeitrages praxisgemäss beizieht (http://www.ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/ de/kinder_jugendhilfe/unterhalt/unterhaltsbedarf.html), verursacht ein Einzelkind im Alter zwischen sieben und zwölf Jahren monatliche Kosten von CHF 1'925.--, wovon CHF 460.-- auf den Anteil Pflege und Erziehung entfallen. Ab dem 13. Altersjahr betragen die monatlichen Kosten CHF 2'100.-- bei einem Pflegeanteil von CHF 330.--.