___ derzeit ohnehin nicht möglich. Im Dispositiv ist aber festzuhalten, dass der Vater die Ferien mit F.________ in der Schweiz zu verbringen hat. 5.3 Dem Vater ist deshalb ein Ferienbesuchsrecht von drei Wochen pro Jahr einzuräumen, welches in der Schweiz auszuüben ist. Die Eltern haben dieses jeweils drei Monate im Voraus untereinander abzusprechen. Der guten Ordnung halber ist noch festzuhalten, dass die Ausübung des Besuchs- und Ferienrechts auf eigene Kosten erfolgt. Seite 14/26